Die Kitzretter unseres Hegerings stellen sich vor.

Was wir tun

Seit dem Frühjahr 2021 suchen wir vor der ersten Grasmahd des Jahres die Wiesen der Landwirte mit unseren Drohnen nach Wildtieren ab um diese vor den tödlichen Klingen des Kreiselmähers zu bewahren.

Von April bis Juni werden Kitze von ihren Ricken in den noch hoch stehenden Wiesen abgelegt. Genau in dieser Zeit werden die Wiesen jedoch gemäht um Futtermittel herzustellen. Vor allem in den ersten Lebenswochen besitzen Kitze noch keinen Fluchtinstinkt und bleiben bei Gefahr einfach liegen. Was bei Feinden wie Fuchs und co. aufgrund der guten Tarnung und des fehlenden Eigengeruchs funktioniert, hält die landwirtschaftlichen Maschinen jedoch nicht auf. Häufig verlieren die Tiere lediglich ihre Gliedmaßen und sterben einen langen und qualvollen Tod.

Die effektivste Methode dieses Leiden zu vermeiden ist das Absuchen mit einer Wärmebilddrohne!

Equipment

Wir fliegen zwei DJI Mavic 2 Enterprise Advanced Drohnen mit Wärmebildkameras die in der Lage sind jede Wärmequelle in einer Wiese ausfindig zu machen. Eine große Anzahl an Akkus reicht für ausreichend Lange Einsatzbereitschaft. Externe Monitore dienen der Unterstützung des Piloten durch weiteres Personal welches somit zusätzlich nach Wärmequellen Ausschau halten kann ohne den Piloten zu stören. Einige Handfunkgeräte dienen der Kommunikation zwischen Pilot und denen die die Kitze in den Wiesen sichern. In stabilen, mit verschließbarem Deckel ausgestatteten Boxen werden die Kitze bis nach der Mahd aufbewahrt.

Ablauf

Der Landwirt/der Jagdpächter oder eine andere Person kontaktiert uns frühstmöglich vor der Mahd und nennt uns den Tag und den genauen Ort an dem voraussichtlich gemäht werden soll. Je früher wir den Termin bekommen, desto besser können wir unsere Einsätze planen. Auch kurzfristige Termine versuchen wir jedoch so gut es geht zu realisieren. Als nächstes muss dafür gesorgt werden, dass der zuständige Jagdausübungsberechtige über unser Vorhaben informiert wird und seine Zustimmung erteilt, da es sich ansonsten schon bei der reinen Suche nach den Kitzen um Jagdwilderei handelt. Die Anwesenheit des Jagdausübungsberechtigten ist nicht erforderlich.

Aufgrund der zu dieser Jahreszeit bei Sonnenaufgang schnell ansteigenden Temperaturen müssen wir unsere Arbeit im Idealfall um 8 Uhr morgens beendet haben. Je nach Auslastung beginnen wir also schon mit Beginn der Morgendämmerung mit dem Abfliegen der Flächen. Wenn der Pilot eine verdächtige Wärmequelle entdeckt hat wird ein Team in die Wiese geschickt um diese zu Inspizieren und wenn nötig das Kitz/den Junghasen/das Gelege in einer unserer Kisten zu sichern. Dabei wird stets penibel darauf geachtet keinen direkten Körperkontakt zu den Tieren herzustellen, damit möglich wenig menschlicher Geruch hinterlassen wird. Diese Kiste wird dann an einem sicheren, schattigen Ort direkt neben der Fläche abgestellt. Dies ist auch der Grund weshalb der Landwirt mit dem mähen frühstmöglich nach unserer Suche beginnen sollte, da die Zeit in der die Tiere in den Kisten verbleiben möglichst gering gehalten werden sollte. Sobald die Wiese gemäht wurde wird das Wild in der Nähe des Fundortes wieder frei gelassen.

Kosten

Unsere Kitzretter arbeiten unentgeltlich aus Ihrer Freizeit heraus. Unser Equipment hat mittlerweile einen Wert von über 15.000€ erreicht und wir sind immer noch dabei weiteres Zubehör für unsere neue, zweite Drohne nach Priorität anzuschaffen. Um dies zu finanzieren und auch für zukünftige Neuanschaffungen gewappnet zu sein, nehmen wir eine kleine Gebühr für unsere Dienste. Mitglieder des Marler Hegerings zahlen 5€ pro Hektar abgeflogener Fläche und eine Einsatzpauschale in Höhe von 10€. Wer kein Mitglied ist, zahlt 6€ pro ha und eine Einsatzpauschale von 20€.

Rechtliches für Landwirte und Jagdausübungsberechtigte

Im §1 des Tierschutzgesetzes steht, dass niemand ohne vernünftigen Grund Tieren Leid und Schmerz zufügen darf. Nach §39 ABS. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es außerdem verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Die Mahd ist ohne Schutzmaßnahme für sich allein kein vernünftiger Grund ein Tier zu verletzen oder zu töten. Entsprechend des Verursacherprinzips ist primär der Landwirt und der Fahrer/Maschinenführer für das Absuchen der zu mähenden Fläche verantwortlich. Für den Jagdausübungsberechtigen ergibt sich nach §1 Abs. 1 S. 1 des Bundesjagdgesetzes zwar eine Mitwirkungspflicht, allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen die Gefahr setzt. Der Landwirt hat alle ihm möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit kein Wild zu schaden kommt.

Bei Verstoß gegen eines der oben angeführten Gesetze ist laut §17 TierSchG eine Freiheitsstafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe zu verhängen. Ein Verstoß liegt allerdings nur vor, wenn dies mit Absicht geschieht oder als mögliche Folge einer Handlung billigend in Kauf genommen wird. Wenn keine geeigneten Maßnahmen, wie zum Beispiel das Absuchen der Wiese mit einer Drohne, getroffen wurden, obwohl davon auszugehen war, dass ein Kitz in der Wiese liegen wird und dies dann verletzt oder getötet wurde, ist von einer Billigung auszugehen.

Rechtliches für Kitzretter

Rehwild unterliegt dem Jagdrecht. Damit ist es nach dem Gesetz ein herrenloses Tier welches sich lediglich der zuständige Jagdausübungsberechtigte aneignen darf. (§1 und §2 Bundesjagdgesetz). Dies bedeutet, dass nur der Revierinhaber oder von ihm Beauftragte berechtigt sind, Kitze aus der Wiese zu tragen bzw. diese überhaupt aufzusuchen. Die Jungwildrettung ohne die Beteiligung oder Erlaubnis des Revierinhabers stellt den Straftatbestand der Jagdwilderei nach §292 StGB dar.

Einen schönen Einblick in das erste Jahr mit unserer Drohne bietet dieser Zusammenschnitt.

Sie möchten, dass wir Ihre Wiese vor der Mahd absuchen? Melden Sie sich direkt per Telefon oder e-Mail.

Tel.: 0151/29102288
E-Mail: drohnehegeringmarl@freenet.de